In der Entscheidung 4 Ob 74/05v vom 15. 9. 20051) hat der 4. Senat des OGH in einer nicht allzu häufig ausdrücklich angesprochenen Problematik der Kausalitätsprüfung eindeutig Stellung bezogen. Da in Diskussionen über diese Entscheidung entgegengesetzte Standpunkte nachdrücklich vertreten wurden, andererseits der Lösung der Frage - wie die Entscheidung zeigt - ganz erhebliche praktische Bedeutung zukommen kann, möchte ich trotz des zeitlichen Abstandes zur Fällung der Entscheidung noch einige Sätze dazu sagen.