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Kennzeichnungspflichten nach UGB für E-Mails und Websites

WirtschaftsrechtDr. Christian HandigRdW 2007/13RdW 2007, 9 Heft 1 v. 19.1.2007

Die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften des § 14 UGB regelten bisher Geschäftsbriefe und Bestellscheine. Nunmehr werden auch Websites von Unternehmen erfasst, die ins Firmenbuch eingetragen sind. Weiters wurde klargestellt, dass neben den Dokumenten aus Papier auch elektronische Geschäftsbriefe oder Bestellscheine (E-Mails) vom § 14 UGB umfasst sein sollen.

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