Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, anlässlich der Ordensverleihung am 13. Dezember 20061)
In dieser hohen Auszeichnung kommt die Anerkennung der Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck, vor allem aber auch der Respekt und die Anerkennung der Verfassung. Denn es ist die vornehmste Aufgabe des VfGH, die Einhaltung der Verfassung zu sichern, sie - wie das Adolf Merkl einmal formuliert hat - zur „lex perfecta“ zu machen.