In der zweiten Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art 226 EG hat die EU-Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an Österreich gerichtet, und zwar
wegen Anwendung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf Lieferungen von Gegenständen in Zusammenhang mit der Abwasser- und Müllbeseitigung und