EStG: § 25 Abs 1 Z 5 zweiter Satz
Die Ausnahme für die Lehrenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen von der generellen Zuordnung der Bezüge von Lehrenden (an anderen Bildungseinrichtungen) bei Lehrplanbindung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit verstößt gegen den Gleichheitssatz.