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Vorweggenommene Werbungskosten durch Arbeitszimmer

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/498RdW 2006, 539 Heft 8 v. 16.8.2006

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, in dem sich ein Steuerpflichtiger auf eine künftige Tätigkeit vorbereitet, sind nur dann abzugsfähig, wenn der Werbungskostenabzug auch in Zusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.

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