EStG: § 11a Abs 1
Der VfGH hegt vorläufig das Bedenken, dass der Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in § 11a EStG dem auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz widerspricht.
EStG: § 11a Abs 1
Der VfGH hegt vorläufig das Bedenken, dass der Ausschluss der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in § 11a EStG dem auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz widerspricht.