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Erweiterte Anwendung des § 1 Abs 4 EStG auf Drittstaatsangehörige

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/435RdW 2006, 480 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 1 Abs 4 EStG

Art 23 DBA-Ungarn

Wurde mit einem Drittstaat ein DBA mit Diskriminierungsverbot (Art 24 des OECD-Musterabkommens) abgeschlossen, so kommt auch den beschränkt steuerpflichtigen Angehörigen dieses Drittstaates mittelbar das Optionsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG zu.

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