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Arbeitgeberzuschuss für Sicherheitsvorkehrungen eines Bankenvorstands

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/436RdW 2006, 480 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG, § 26 Z 2 EStG

Aufwendungen des Arbeitgebers (hier: Kreditinstitut) für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus seines leitenden Angestellten (hier: Vorstandsmitglied) sind bei allenfalls abstrakter berufsbedingter Gefährdung von dessen Leben, Gesundheit und Vermögen, also nicht unerheblichem Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, steuerpflichtiger Arbeitslohn.

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