Die persönliche Zurechnung des Leasinggutes ist eine der umstrittensten Steuerfragen überhaupt. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass es seit mehr als 20 Jahren Regeln gibt (Abschnitt 4 EStR 1984; Rz 135 ff EStR 2000), die aus Deutschland stammen, wo sie bei vergleichbarer Sach- und Rechtslage kaum Probleme bereiten. Trotzdem haben sie bei uns die breite Zustimmung nicht gefunden, vor allem beim VwGH stoßen sie auf entschiedene Ablehnung.