Verschiedene Fallgestaltungen einer Veräußerung von Ausschüttungen werden in das System der Endbesteuerung und Einmalerfassung eingeordnet und systemkonsistent gelöst.
I. Fallgestaltungen
Dividenden/Ausschüttungen können vom ausschüttungsberechtigten Gesellschafter veräußert werden, ohne den Gesellschaftsanteil zu veräußern.