Ersetzen eines im Erdreich befindlichen Wasserleitungsnetzes: Der VwGH klärte, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen.
Bf vor dem VwGH war eine Brauerei, die in der umliegenden Gegend Quellfassungen hatte und - zur Bierbereitung - das Quellwasser über kilometerlange (Jahrzehnte alte) Leitungen in ihren Betrieb führte.