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Liebhaberei: Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaft - wirtschaftlicher Zusammenhang oder getrennte Beurteilung

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2006/426RdW 2006, 463 Heft 7 v. 17.7.2006

Nach § 1 Abs 3 der Liebhabereiverordnung1)1)VO des Bundesministers für Finanzen, BGBl 1993/33 idF BGBl II 1999/15, im Folgenden LVO. liegt bei - an sich gewinnorientierten - Betätigungen bei einer wirtschaftlichen Einheit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten trotz Dauerverlusten dann keine Liebhaberei vor, wenn diese Betätigung ua aus Gründen der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Der Unabhängige Finanzsenat hatte die Frage zu beurteilen, ob bei einem als Mitunternehmerschaft betriebenen Gesundheitsinstitut eine derartige Verflechtung mit der Praxis eines beteiligten Allgemeinmediziners besteht2)2)Entscheidung vom 26. 4. 2006, GZ RV/0799-L/02..

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