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SV-Pflichtbeiträge bei Liebhaberei

SteuerrechtDr. Oliver HerzogRdW 2006/425RdW 2006, 462 Heft 7 v. 17.7.2006

Nach der jüngsten Rechtsprechung des VwGH sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und vergleichbare Beiträge im Rahmen einer Liebhaberei-Tätigkeit in voller Höhe (kein Höchstbetrag, keine Viertelung, keine einkommensabhängige Einschleifung) als Sonderausgaben abzugsfähig.

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