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Unfallversicherungsschutz auch bei Schitag nur einer einzelnen Abteilung

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/424RdW 2006, 461 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 175 Abs 1 ASVG

1. Wenn die Größe oder die Erfordernisse des Betriebes (hier: wichtige Bilanzierungsarbeiten) keine gemeinsame betriebliche Veranstaltung erlauben, kann auch bei einer entsprechenden Veranstaltung einer Abteilung des Gesamtbetriebes Versicherungsschutz bestehen.

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