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Erhebung der Getränkesteuer bei Restaurantbetrieben verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/385RdW 2006, 388 Heft 6a v. 14.6.2006

§ 41 Abs 1 FLAG

§ 122 Abs 7 WKG und § 122 Abs 8 WKG

Eine auf einen Restaurationsumsatz mit alkoholhaltigen Getränken erhobene Getränkesteuer verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, weil dieser Besteuerung eine (im Begriffsverständnis des Gemeinschaftsrechts zu verstehende) „Dienstleistung“ - und keine „Lieferung“ - zugrunde liegt.

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