§ 41 Abs 1 FLAG
§ 122 Abs 7 WKG und § 122 Abs 8 WKG
Eine auf einen Restaurationsumsatz mit alkoholhaltigen Getränken erhobene Getränkesteuer verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, weil dieser Besteuerung eine (im Begriffsverständnis des Gemeinschaftsrechts zu verstehende) „Dienstleistung“ - und keine „Lieferung“ - zugrunde liegt.