Die Insolvenz des Bauunternehmers (AN) stellt eine große Gefährdungslage dar, die für den Auftraggeber (AG) nicht beherrschbar ist. Wird der AN während der Gewährleistungszeit insolvent, hat der AG bei Auftreten von Mängeln die notwendigen Kosten für die Mängelbehebung zu übernehmen. Besonders gefährdet sind AG bei Generalunternehmerverträgen, weil ihnen hier - anders als bei der gewerksweisen Vergabe von Bauleistungen an verschiedene AN - nur ein Vertragspartner gegenübersteht und der AG nur Gewährleistungsansprüche gegenüber diesen geltend machen kann. Ein Durchgriff des AG auf die von seinem Vertragspartner verpflichteten Subunternehmer wegen (deckungsgleicher) Gewährleistungs- u Schadenersatzansprüche gegen seinen Vertragspartner kommt aber nach bisheriger Rechtsprechung nicht in Betracht. Es soll hier untersucht werden, ob ein Gewährleistungs- bzw Schadenersatzanspruch gegenüber dem Subunternehmer dennoch begründet werden kann.