In der österreichischen Firmenbuchpraxis wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ob die nach § 6 Abs 4 GmbHG gebotenen Festsetzungen über Sacheinlagen auch bei einer Sachkapitalerhöhung als förmlicher Bestandteil in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden müssen oder ob es wie im Aktienrecht ausreicht, dass bloß der Kapitalerhöhungsbeschluss diese Angaben enthält. Begünstigt wird diese uneinheitliche Erledigungspraxis der Firmenbuchgerichte unter anderem dadurch, dass Wilhelm Birnbauer 1) sich in einem Beitrag zum Thema gegen die bis dahin herrschende Auffassung im Schrifttum gestellt hat, wonach die nach § 6 Abs 4 GmbHG gebotenen Festsetzungen alternativ auch in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufgenommen werden können. Der gegenständliche Beitrag greift diese Thematik daher nochmals auf und legt dar, warum der Mindermeinung Birnbauers nicht gefolgt werden sollte.