Im Urteil vom 21. 12. 2005 entschied der strafrechtliche Senat des BGH über die Pflichten des Aufsichtsrates bei der Auszahlung von Prämien an (ehemalige) Mitglieder des Vorstandes. Schon die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone, welche vom Kaufpreis die größte war, die je in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, als auch das Strafverfahren gegen die sehr prominenten Mitglieder des Aufsichtsrates von Mannesmann waren wochenlang Spitzenthema in den Medien. Genauso spektakulär wie das Übernahmeverfahren war auch die Entscheidung des BGH.