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Beschädigung eines nicht im Eigentum des Frachtführers stehenden Aufliegers durch Mitarbeiter des Empfängers

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/317aRdW 2006, 321 Heft 6a v. 14.6.2006

Hat ein Mitarbeiter des Empfängers beim Abladevorgang einen nicht im Eigentum des Frachtführers, sondern einen im Eigentum eines Dritten stehenden Auflieger beschädigt, kann sich der Dritte mangels einer rechtlichen Sonderbeziehung zur Empfängerin nicht auf § 1313a ABGB stützen.

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