§ 68 Abs 1 EStG und § 68 Abs 2 EStG
Ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem Gesamtbezug ist nicht zulässig, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung, nämlich Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden, festgelegt ist.