§ 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG idFBGBl 1991/699
Im Falle einer bis 1995 vorgenommenen Verschmelzung (hier: Down-Stream-Merger) war hinsichtlich eines mit dem übertragenen Betrieb verbundenen (objektbezogenen) und tatsächlich mit diesem Betrieb auf die übernehmende Gesellschaft übergegangenen Firmenwerts im Jahr 1996 neben der Abschreibung gemäß § 8 Abs 3 EStG auch eine Teilwertabschreibung nach § 6 Z 1 EStGzulässig.