Für Einnahmen-/Ausgabenrechner sieht der Initiativantrag 27. 4. 2006, 829/A BlgNR 22. GP, ab 2007 eine spezielle Investitionsbegünstigung und die erweiterte Anerkennung vortragsfähiger Anlaufverluste vor. Zur Entlastung von Kleinunternehmern soll weiters im UStG die Steuerpflicht erst bei einer auf 30.000,- € erhöhten Jahresumsatzgrenze eintreten.