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Zum Inhalt der Sicherstellung des Bauunternehmers nach § 1170b neu ABGB: Muss der Besteller faktisch ein Vorleistungsrisiko tragen?

WirtschaftsrechtRA a. Univ.-Prof. Dr. Raimund BollenbergerRdW 2006/200RdW 2006, 199 Heft 4 v. 18.4.2006

Ab 1. Jänner 2007 verpflichtet § 1170b ABGB den Besteller einer Bauleistung, dem Unternehmer eine Teilbesicherung des Werklohns zu verschaffen. Der Beitrag zeigt Probleme der im Gesetz erwähnten Sicherstellungsmittel auf und schlägt Gestaltungen vor, die ein Vorleistungsrisiko des Bestellers vermeiden.

1. Die Neuregelung im Überblick

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