vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Offenlegungspflicht der Kapitalgesellschaft & Co

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Stefan Fida, LL.M (LSE), MMag. Clemens RechbergerRdW 2006/199RdW 2006, 196 Heft 4 v. 18.4.2006

Im Bereich der Rechnungslegung werden Personengesellschaften, an denen keine natürliche Person als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt ist, den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Diese Qualifikation als „verdeckte Kapitalgesellschaft“ war bisher vor allem wegen der Verpflichtung zu erweiterter Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung von Bedeutung. Durch das UGB kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Verdeckte Kapitalgesellschaften sind jedenfalls rechnungslegungspflichtig, während bei den übrigen unternehmerisch tätigen Personengesellschaften die sog Schwellenwertregelung greift. Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, auf welchen Zeitpunkt für die Qualifikation als verdeckte Kapitalgesellschaft abzustellen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!