Die Novelle des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) mit BGBl I 2005/133 hat einschneidende Auswirkungen auf die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung. Ist E-Mail-Werbung nur mehr nach vorheriger Einwilligung erlaubt?
Die Novelle des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) mit BGBl I 2005/133 hat einschneidende Auswirkungen auf die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung. Ist E-Mail-Werbung nur mehr nach vorheriger Einwilligung erlaubt?