Am 21. 3. 2006 ist ein Protokoll zur Abänderung des DBA-Schweiz unterzeichnet worden, das - grundsätzlich rückwirkend mit 1. 1. 2006 - ua den Wegfall der bisherigen Grenzgängerregelung vorsieht. Stattdessen sollen Lohneinkünfte österreichischer Grenzgänger in der Schweiz in vollem Umfang nach den ordentlichen Quellensteuertarifen besteuert werden und die zusätzliche Besteuerung in Österreich unter Anrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuern erfolgen.