Im Rahmen der Bundessteuertagung Gebühren/Verkehrsteuern/Bewertung 2004 wurden Zweifelsfragen von Vertretern der Finanzämter gemeinsam mit dem BMF besprochen. Unter anderem wurde auch festgehalten, dass jede elektronische Signatur eine Unterschrift iSd GebG ist. Das Ausdrucken der Urkunde ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld.