Ein Arbeitsunfall, der sich bei Erfüllung einer arbeitsvertraglich unzulässigen Weisung des DG ereignet, die aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht und die der DN aufgrund seiner persönlichen Abhängigkeit nicht ablehnen kann, ist vom Unfallversicherungsschutz umfasst.
OGH 06.09.2005, 10 Ob S 70/05z