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Versehrtenrente nach Motorradunfall aufgrund arbeitsvertraglich nicht gedeckter Anordnung

ArbeitsrechtJudikatur UnfallversicherungsschutzRdW 2006/173RdW 2006, 178 Heft 3 v. 15.3.2006

Ein bei einem Schausteller beschäftigter DN, der über ausdrücklichen Auftrag des DG während der Arbeitszeit gemeinsam mit anderen Arbeitskollegen ein Motorrad testet und nach dem dabei erlittenen Unfall querschnittgelähmt bleibt, steht unter Unfallversicherungsschutz, auch wenn sich der Unfall bei einer nicht durch den Arbeitsvertrag gedeckten Tätigkeit ereignet hat. Nur eine aus betriebsfremden Motiven selbst geschaffene Gefahr schließt den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall aus, nicht aber, wenn wie im vorliegenden Fall kein eigenwirtschaftliches Interesse des vom DG unter Druck gesetzten DN am Motorradfahren besteht.

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