Die Prämienleistung eines DG für eine Rückdeckungsversicherung, die dazu dient, dem DG im Versicherungsfall (Pensionsfall eines DN) die Mittel zur Leistung der den DN zugesagten Betriebspensionen zu verschaffen, kann nicht als beitragspflichtiges Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG gewertet werden.
VwGH 14.09.2005, 2002/08/0121