vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Untersuchungsobliegenheit bei Probestücken von Arbeitsmänteln

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2006/140RdW 2006, 150 Heft 3 v. 15.3.2006

§ 377 Abs 1 HGB

§ 502 Abs 1 ZPO

Unter bestimmten Voraussetzungen gehört zur sachgerechten Untersuchung einer Ware auch, sie einem oder mehreren Waschvorgängen zu unterziehen. Die Bejahung einer solchen Untersuchungsobliegenheit bei Probestücken von Arbeitsmänteln wirft jedenfalls keine Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!