§ 3 Abs 3 KommStG, § 10 Abs 5 KommStG
§ 2 KStG
Hinsichtlich der Kommunalsteuerpflicht der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV; Vorgängerin der Post und Telekom Austria AG) im Fernmeldebereich kommt es auf die Frage an, ob die PTV im streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. 4. 1994 bis 30. 4. 1996 allenfalls in einem Teilbereich des Fernmeldewesens die allgemeinen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erfüllt.