Der VwGH sprach in einem jüngst ergangenen Erk aus, dass die In-vitro-Fertilisation zu außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG führen kann.
Der VwGH sprach in einem jüngst ergangenen Erk aus, dass die In-vitro-Fertilisation zu außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG führen kann.