Der VfGH prüft den 4. Satz des § 26 Z 4 EStG sowie die Reisekostenverordnung hinsichtlich der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Reisekostenersätzen bei Vorhandensein bzw Fehlen lohngestaltender Vorschriften. Sollten sich die verfassungsrechtlichen Bedenken aus der Sicht des Gleichheitssatzes bestätigen, könnten Reisekostenersätze nur noch nach der Legaldefinition und nicht mehr nach günstigeren kollektivvertraglichen Bestimmungen lohnsteuerfrei ausgezahlt werden.