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Provozierte Tätlichkeit auf dem Arbeitsweg - kein Unfallversicherungsschutz

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/47RdW 2006, 41 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG

1. Streitigkeiten und die daraus folgenden Verletzungen eines Versicherten, die ihren Ursprung im Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges haben, können grundsätzlich vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst sein - etwa ein Streit im Zusammenhang mit der Benutzung eines überfüllten

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