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Betriebsfortführung und GSVG-Witwenpension - keine Doppelverwertung von Versicherungszeiten des verstorbenen Ehemannes

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/46RdW 2006, 41 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 134 Abs 1 GSVG

§ 125 BSVG

Gegen die Bestimmung des § 134 Abs 1 letzter Satz GSVG, wonach - trotz mehr als dreijähriger Betriebsfortführung durch die Witwe - eine Hinzurechnung der vom verstorbenen Ehepartner während des Bestands der Ehe erworbenen Versicherungszeiten zu den aus der eigenen Pensionsversicherung der Witwe erworbenen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Wartezeit ausgeschlossen ist, wenn die Witwenpension in Anspruch genommen wurde, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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