Durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz1), welches mit 1. 1. 2007 in Kraft tritt, kommt es zu einer grundsätzlichen Modernisierung und damit auch zu einer Liberalisierung des Firmenrechts. Es gilt der Grundsatz, dass aus jeder Firma die Rechtsform des Unternehmensträgers erkennbar sein muss. Auch die allgemeinen Anforderungen an die Firmeneigenschaften werden neu gestaltet (Kennzeichnungseignung, Unterscheidungskraft, Irreführungsverbot). Das UGB sieht im Großen und Ganzen keine Vorgaben und Einschränkungen bei der Firmenbildung vor und stellt weitgehend die Wahl frei, sich für eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma zu entscheiden.