Die höchstgerichtlichen Urteile zu § 12a Abs 3 MRG reißen nicht ab. Mit der vorliegenden Entscheidung des OGH (6 Ob 88/06v)*), der im Wesentlichen die Umstrukturierungen der „Österreichischen Bundesbahnen“ (ÖBB) seit Oktober 2004 zugrunde liegen, bekennt sich der 6. Senat weiter zur „Machtwechseltheorie“ und setzt sich damit in Widerspruch zur - jedenfalls zwischenzeitlichen - Rechtsprechungslinie des 5. Senates (5 Ob 262/02v, 5 Ob 161/04v).