Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 6. 10. 2006, G-48/06, die Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen ohne Fristsetzung als verfassungswidrig aufgehoben; die Aufhebung wird daher bereits 2006 wirksam. Der VfGH deutet aber auch an, dass eine Wertpapierdeckung, die eine endgültige Besicherung der künftigen Ansprüche darstellt, verfassungskonform sein dürfte.