Seit einiger Zeit können Dienstgeber (DG), die ein kleines oder ein mittelgroßes Unternehmen (KMU) betreiben, bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Zuschüsse zur teilweisen Vergütung ihrer Entgeltfortzahlungsleistungen (EFZ-Zuschüsse) einfordern, wenn die Dienstverhinderung ihres Dienstnehmers (DN) auf einem Unfall oder einer Erkrankung beruhte. Hier wird diese sozialversicherungsrechtliche Zuschussleistung im Überblick dargestellt.