AEUV §§ 81 ff
Europa-Abkommen EG - Tschechische Republik: Art 1 ff
Ob eine Lizenzvereinbarung den Wettbewerb beschränkt, ist im konkreten Zusammenhang zu bewerten, in dem Wettbewerb stattfinden würde, sofern die Vereinbarung mit ihren mutmaßlichen Beschränkungen nicht bestünde. Hiezu müssen die Auswirkungen der Vereinbarung auf den Technologiewettbewerb (dh den Wettbewerb zwischen Unternehmen, die konkurrierende Technologien verwenden) sowie auf den technologieinternen Wettbewerb (dh zwischen Unternehmen, die dieselbe Technologie verwenden) untersucht werden.