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Vertretung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2006/592RdW 2006, 633 Heft 10 v. 16.10.2006

VerG 1951: § 4 Abs 2 lit g

VerG 2002: § 5 Abs 1 und Abs 3, § 8

Die Frage, ob bzw inwieweit sich Vorstandsmitglieder in Vorstandssitzungen des Vereins vertreten lassen können, ist weder im VerG 1951 noch im VerG 2002 ausdrücklich geregelt. Bei der Beschlussfassung ist eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen jedenfalls nicht zulässig.

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