UWG § 18
Ist der Rechtsanwalt nicht einmal lose in den Geschäftsbetrieb des beklagten Unternehmers eingegliedert, haftet dieser nicht für den aufgrund des Briefes seines Rechtsanwalts entstandenen Vermögensschaden eines Mitbewerbers.
UWG § 18
Ist der Rechtsanwalt nicht einmal lose in den Geschäftsbetrieb des beklagten Unternehmers eingegliedert, haftet dieser nicht für den aufgrund des Briefes seines Rechtsanwalts entstandenen Vermögensschaden eines Mitbewerbers.