Das deutsche BMF hat als Ergebnis der jüngsten Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Schreiben zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach den von Deutschland - ua auch mit Österreich - abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht. Aus dessen Rz 64 ff geht hervor, dass bei AN-Entsendungen zwischen international verbundenen Unternehmen Deutschland nach wie vor die 183-Tage-Klausel nicht anwendet (siehe schon ablehnend BMF 27. 4. 2006, EAS 2718, ARD 5699/15/2006). BMF/BRD 14. 9. 2006, IV B 6 - S 1300 - 367/06.