Die neue Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission ist mit 13. 6. 2006 in Kraft getreten und auf alle Fälle anzuwenden, die nach ihrem In-Kraft-Treten bei der Übernahmekommission anhängig werden. BGBl II 2006/369, ausgegeben am 2. 10. 2006.