§ 17 PTSG
§ 101 ArbVG
1. Die Versetzung bzw Verwendungsänderung eines bei der Telekom Austria-Gruppe beschäftigten Beamten erfolgt in Ausübung der Diensthoheit des Bundes und kann als solche nur im Verwaltungsweg überprüft werden.
§ 17 PTSG
§ 101 ArbVG
1. Die Versetzung bzw Verwendungsänderung eines bei der Telekom Austria-Gruppe beschäftigten Beamten erfolgt in Ausübung der Diensthoheit des Bundes und kann als solche nur im Verwaltungsweg überprüft werden.