Den Schlussanträgen des Generalanwalts Tizzano vom 30. Juni 2005 zufolge verstößt die im Rahmen der deutschen „Hartz“-Gesetzgebung erweiterte Befristungsmöglichkeit für Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern gegen das gemeinschaftsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot.
1. Sachverhalt: Befristeter Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten