§ 9 UWG
§ 12 MarkSchG
Verwendet ein Unternehmer ein Zeichen zunächst als Marke und in der Folge auch als Firma und hat er an der Marke ältere Rechte als ein Konkurrent, bewirkt dies auch ältere Rechte an der Firma.
§ 9 UWG
§ 12 MarkSchG
Verwendet ein Unternehmer ein Zeichen zunächst als Marke und in der Folge auch als Firma und hat er an der Marke ältere Rechte als ein Konkurrent, bewirkt dies auch ältere Rechte an der Firma.